FAQ


Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie:

Ab wann ist ein Betriebsarzt
gesetzlich vorgeschrieben?


Was kostet eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit?


Wie oder was ist die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 2?

Häufig gestellte Fragen:

Was ist Arbeitsmedizin?
Arbeitsmedizin schützt die Gesundheit von Beschäftigten – durch Vorsorgeuntersuchungen, Beratung und Prävention direkt am Arbeitsplatz. Arbeitsmedizin umfasst gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge, Beratung und Betreuung zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Was ist Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Unfällen und Gefahren am Arbeitsplatz –
 gesetzlich geregelt durch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 2.

Wann ist ein Betriebsarzt gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Betriebsarzt ist laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in jedem Unternehmen verpflichtend – unabhängig von der Branche oder Betriebsgröße. Der Umfang richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Anzahl der Mitarbeitenden.

Was ist Umweltschutz im Kontext von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit?
Umweltschutz bedeutet, Mensch und Natur vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Im Betrieb schützt er Beschäftigte vor Umweltgefahren wie Lärm, Staub oder Chemikalien und ist eng mit Gesundheits- und Arbeitsschutz verknüpft –
gesetzlich vorgeschrieben und praktisch unverzichtbar.

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Jahr?
Die Kosten variieren je nach Branche, Gefährdungslage und Betreuungsmodell. In der Regel liegt der Jahresaufwand für kleine Unternehmen bei ca. 500 – 1.500 €, kann aber durch die bedarfsorientierte Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 reduziert werden.

Wann wird mein Unternehmen von der Bezirksregierung oder BG geprüft?
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden insbesondere KMU stichprobenartig auf Einhaltung der Vorschriften geprüft. Bewertet werden z. B.:

  • Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Erste Hilfe & Notfallmaßnahmen
  • arbeitsmedizinische Betreuung

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Je nach Schweregrad drohen Auflagen, Bußgelder oder regelmäßige Nachkontrollen. Eine gute Vorbereitung schützt vor Reputationsverlust und Mehraufwand.

Wie oft müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich – und zusätzlich bei Neueinstellungen, Tätigkeitswechseln oder nach längerer Abwesenheit. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Was bedeutet "verantwortliche Person im Arbeitsschutz"?
Jede Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung. Sie kann Aufgaben rechtssicher delegieren (Pflichtenübertragung). Ohne klare Regelung bleibt die Haftung jedoch bei der Leitung.

Welche Vorteile bringt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

  • Fachwissen immer auf aktuellem Stand
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Rechtssicherheit bei Behördenprüfungen
  • neutrale Risikoanalyse

Was sind typische Fehler in kleinen Unternehmen?

  • Keine oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung
  • Unzureichende Unterweisungen
  • Fehlende arbeitsmedizinische Angebote
  • Kein Erste-Hilfe-Konzept
  • Keine Dokumentation

Was versteht man unter arbeitsmedizinischer Vorsorge?
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der frühzeitigen Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und ist für bestimmte Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss von einer Ärztin oder einem Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde durchgeführt werden.

Seit der Neufassung der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung) wird stärker auf individuelle Gefährdungen und Beratung gesetzt – die bekannten Kürzel wie G20 (Lärm), G25 (Fahr- und Steuertätigkeit) oder G37 (Bildschirmarbeit) sind zwar formal nicht mehr gültig, finden jedoch nach wie vor breite Anwendung im betrieblichen Sprachgebrauch.

 

Welche Leistungen gehören zur Grundbetreuung?

 

Die Grundbetreuung nach
DGUV Vorschrift 2 umfasst u. a.:

  • Begehungen Ihres Betriebs
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Ergonomie
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)

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Adresse

E-Mail: info@drarbeitsschutz.de
Addresse: Gütersloh

 

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